Der Umfang der versicherten Leistungen differiert von Vertrag zu Vertrag. Fragen Sie bei Zweifeln vorher bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an, ob das entsprechende Rechtsgebiet (z.B. Verwaltungsrecht) und die Art der Leistung (z.B. Erstberatung) mitversichert ist.

Wir können die Deckungsanfrage für Sie erledigen. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Versicherungsschein mit. Wir sprechen die Frage der Vergütung mit Ihnen und Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und versuchen dabei auch auf mögliche Kulanzentscheidungen der Versicherer hinzuwirken.

Grundsätzlich bemühen wir uns dabei, eine möglichst umfangreiche Kostendeckungszusage einzuholen. Hierfür ist es oftmals schon unerlässlich, die Angelegenheit möglichst genau skizzieren zu können, um die Erfolgsaussichten abzuschätzen. Eine willkürliche Geltendmachung, die bei Differenzen zur obergerichtlichen Rechtsprechung vorliegt, ist vom Versicherungsschutz nicht erfasst.