Kostentransparenz von Anfang an

Die Vergütung von Rechtsanwälten ist seit dem 01.07.2004 durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt und richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit.

Darüber hinaus können bei beratender und außergerichtlicher Tätigkeit auch Vergütungsvereinbarungen etwa über ein Pauschalhonorar oder nach Zeitaufwand geschlossen werden. Für eine Umfangreiche Erstberatung wird die Höchstgebühr nicht mehr als 190,00 € +19% Mehrwertsteuer betragen

Diese Regelung kann bei sehr hohen Gegenstandswerten und umfangreichen Tätigkeiten für Anwalt und Mandant gleichermaßen sinnvoll sein. Selbstverständlich besprechen wir im Rahmen einer ausführlichen Erstberatung die für Sie günstigste Gebührenregelung, insbesondere die Möglichkeit von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe bzw. die Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Die geschulten Mitarbeiter stehen für kurze Vorabinformationen diesbezüglich vor Terminvereinbarung in unserer Kanzlei telefonisch zur Verfügung.