Mandanteninformationen

Kostentransparenz & faire Beratung

Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird in der Regel der Gegenstands- oder Streitwert der Angelegenheit als Grundlage genommen.

Bei außergerichtlicher oder beratender Tätigkeit besteht die Möglichkeit, individuelle Vergütungsvereinbarungen zu treffen – etwa ein Pauschalhonorar oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand. Für eine umfangreiche Erstberatung liegt die gesetzliche Obergrenze bei 190 € zzgl. MwSt.

In einem persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, welches Vergütungsmodell für Sie am sinnvollsten ist. Dabei besprechen wir auch die Optionen von Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder einer möglichen Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung.

Für erste Rückfragen stehen Ihnen meine geschulten Mitarbeiterinnen gerne auch telefonisch vor der Terminvereinbarung zur Verfügung.

Beratungshilfe & Prozesskostenhilfe

Unterstützung vom Staat

Gute Rechtsberatung muss kein Luxus sein. Wenn Sie über geringe finanzielle Mittel verfügen, besteht die Möglichkeit, staatliche Unterstützung zu beantragen:

  • Für eine Beratung: Beratungshilfe

  • Für ein Gerichtsverfahren: Prozesskostenhilfe (PKH)

Dazu benötigen wir Ihre Einkommensnachweise – die nötigen Formulare und eine Checkliste erhalten Sie bei uns.
Prozesskostenhilfe steht nicht nur Geringverdienern offen. Auch wer z. B. hohe Mieten zahlt, Unterhalt leistet oder Kredite bedienen muss, kann oft davon profitieren.

Voraussetzungen für PKH (§ 114 ZPO):

  • Der Rechtsstreit hat hinreichende Erfolgsaussichten

  • Die Rechtsverfolgung ist nicht mutwillig

  • Sie können die Kosten nicht, nur teilweise oder in Raten tragen

In manchen Fällen wird Prozesskostenhilfe mit der Auflage gewährt, Raten zurückzuzahlen. Wir prüfen gemeinsam, ob die Voraussetzungen vorliegen, und helfen bei der Antragstellung.

Rechtsschutzversicherung

Wir klären das für Sie

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag und dem jeweiligen Rechtsgebiet ab. Bitte bringen Sie zur Besprechung Ihren Versicherungsschein mit – wir übernehmen gerne die Deckungsanfrage für Sie.

Wir bemühen uns stets um eine möglichst umfassende Kostendeckungszusage, sprechen auch mit Ihrer Versicherung über Kulanzregelungen und helfen Ihnen dabei, die Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Wichtig ist dabei eine klare Darstellung des Sachverhalts, da willkürliche oder rechtlich nicht abgesicherte Forderungen vom Versicherungsschutz in der Regel nicht abgedeckt sind.

Downloads

hilfreiche Informationen

Haben Sie Fragen zu den Kosten oder möglichen finanziellen Unterstützungen?

Sprechen Sie uns gerne an – wir finden gemeinsam den besten Weg für Ihr Anliegen.

Kontakt aufnehmen